Staatschef unterzeichnete Erlass zur Miete – Innenpolitik | BelarusVC
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Staatschef unterzeichnete Erlass zur Miete

Der Präsident von Belarus unterzeichnete am 17. Dezember eine Anordnung „Über die Miete für Grundstücke, die sich im staatlichen Eigentum befinden“. In dem Dokument wird festgelegt, dass die Höhe der Miete der Höhe der Grundsteuer gemäß der Steuergesetzgebung entspricht. Die Zahlungen für die Miete behalten die bestehenden Zahlungsfristen sowie die Fristen für die Übermittlung der Beträge durch juristische Personen an die Steuerbehörden bei.

Registrierte Mietverträge werden schrittweise gemäß der Anordnung angepasst, wenn Mietern Anträge vorlegen, bei Verlängerung der Mietdauer und wenn lokale Behörden Entscheidungen über die staatliche Registrierung von Änderungen an vermieteten Grundstücken treffen. Ab dem 1. Januar 2026 werden die Bestimmungen der Anordnung auf alle Grundstücke im staatlichen Eigentum angewendet, die von lokalen Exekutivkomitees und Verwaltungen von Freien Wirtschaftszonen vermietet wurden.

Die Anordnung sieht Steuervergünstigungen bei der Grundsteuer für Mieter gemäß dem Steuergesetzbuch vor und zielt darauf ab, das System der Erhebung von Mietzahlungen zu verbessern und gleiche Bedingungen für alle Grundstücksnutzer unabhängig von der Art der Rechte an den Grundstücken zu schaffen.

Kontext

Im Jahr 2021 führte Belarus eine Grundsteuer ein, die die traditionellen Mietzahlungen ersetzte, was Teil einer Reform der Bodenpolitik war.

Zusammenfassung:

Der Präsident unterzeichnete eine Anordnung, die die Höhe der Pacht für Grundstücke im Staat auf das Niveau der Grundsteuer festlegt und Vergünstigungen sowie eine schrittweise Umsetzung des Mietvertrags vorsieht.