GTT: Medikamente müssen deklariert werden bei
Die Zivile Zollbehörde (GTS) hat eine Warnung herausgegeben, dass Arzneimittel, die Pseudoephedrin, Codein, Tramadol, Phenobarbital, Dextromethorphan, Lorazepam, Diazepam, Alprazolam und ähnliche Substanzen enthalten, bei der Grenzüberquerung deklariert werden müssen. Laut Expertenmeinung sollten Besitzer solcher Arzneimittel die entsprechenden medizinischen Genehmigungsdokumente bei sich führen. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann zu Verzögerungen und der Beschlagnahmung der Medikamente führen.
Kontext
In Belarus ist die Kontrolle von Arzneimitteln an Zollkontrollstellen obligatorisch, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.
Die GTZ hat eine Mitteilung über die Notwendigkeit verbreitet, Arzneimittel mit psychotropen Stoffen bei der Grenzüberquerung anzumelden.
- Kategorie: Innenpolitik
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