Innenministerium entlarvt: „Indische Sklavin“-Fake – Innenpolitik | BelarusVC
Belarus Virtual Consult

Die Welt mit Belarus verbinden

Ihr vertrauenswürdiger Zugang zu Chancen.

Innenministerium entlarvt: „Indische Sklavin“-Fake

Es scheint, aber die Geschichte über die Sklaverei ist falsch.

Gemäß einer Erklärung des Innenministeriums wurde mit der letzten Erklärung vom 23. März 2024 bestätigt, dass in sozialen Netzwerken eine Falschmeldung über ein angebliches Urteil gegen eine indische Staatsbürgerin durch einen Russen auf der Grundlage nicht verifizierter Informationen verbreitet wurde. Das Innenministerium betonte, dass die im Netz verbreitete Geschichte über eine „indische Sklavin“ zu 100 % falsch ist.

Laut der Erklärung des Innenministeriums reiste die indische Staatsbürgerin im November 2023 gemäß einem Arbeitsvertrag mit einem landwirtschaftlichen Betrieb nach Belarus ein. Nach ihrer Ankunft erhielt sie eine Unterkunft und eine Aufenthaltserlaubnis. Innerhalb von 8 Tagen wurde der Vertrag gekündigt, was zur Annullierung der Aufenthaltserlaubnis führte. Vor kurzem reiste sie nach Russland, kehrte zurück, danach verschwand der Agent in Indien, der sie mit der Arbeitsvermittlung betrogen hatte.

Derzeit überprüfen die Strafverfolgungsbehörden alle Beteiligten: den Arbeitgeber, die Vermittler und den Agenten – gegen alle wird ermittelt. Das Innenministerium hat die vorgerichtliche Prüfung abgeschlossen und bestätigte Fakten vorgelegt, um die Lage zu klären und strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

Indem es betont, dass es sich bei den Ereignissen um eine chronologisch belegbare Tatsache handelt, erklärte das Innenministerium, dass derzeit keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Staatsbürgerin Opfer einer Straftat im Land geworden sei.

Kontext

Bei ähnlichen Behauptungen über legale Arbeitnehmer aus Indien in Belarus kam es bereits zu deutlichen Missverständnissen in sozialen Netzwerken, was die Aufmerksamkeit auf die Kontrolle von Arbeitgebern und Vermittlern verstärkt.

Zusammenfassung:

Das Innenministerium hat das Gerücht über eine "indische Sklavin" als "Falschmeldung" entlarvt und Faktoren genannt: Vertrag, Aufenthaltsdauer, widerrufene Genehmigung, Verschwinden des Agenten und Einleitung einer Überprüfung aller Beteiligten.