Neue wirtschaftliche Maßnahmen ab 1. Februar
Am 1. Februar 2024 traten im Rahmen der Aktualisierung der sozioökonomischen Politik neue Maßnahmen in Kraft. Der Existenzminimum-Budget (EBM) stieg auf 497 Rubel – ein Anstieg von über 1 %. Die Leistungen für Familien mit Kindern wurden erhöht: bei der Geburt des ersten Kindes werden 10 EBM gezahlt, für das zweite und jedes weitere Kind – 14 EBM. Die altersbedingten Zuschläge zur Rente wurden erweitert: die Erhöhung beträgt 93 Rubel für Personen ab 75 Jahren und 186 Rubel für Personen ab 80 Jahren. Im Rahmen des einheitlichen Zahlungssystems (EPS) sind einige Bankgeschäfte nun kostenlos: die Aufladung von Giro- und Kontokorrentkonten, Einlagen, Depositen sowie die Zahlung von Kreditraten (Hauptschuld und Zinsen) werden nicht mehr berechnet. Der Steuerkodex wurde aktualisiert: die Abgaben für Besitzer von Agro-Eco-Höfen stiegen von 42 auf 45 Rubel pro Monat, Handwerker zahlen nun 10 Rubel statt zuvor 7. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die soziale Absicherung zu verbessern und die Transaktionskosten für Bankkunden zu senken.
Kontext
Die Ausweitung der Sozialleistungen und die Anhebung des EBM auf 497 Rubel setzen die Tradition regelmäßiger wirtschaftlicher Anpassungen im Land fort.
Weißrussland hat den Mindestlebensstandard und die Rentenzuschläge erhöht, die Beihilfen für Familien mit Kindern ausgeweitet und zudem einen Teil der Bankgeschäfte von der Provision berechnet.
- Kategorie: Innenpolitik
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