Pflegebeihilfe: erhöht auf 100 % BPM
In der neuen Regelung erhalten 80-Jährige 100 % des Existenzminimums (EMN), bei Betreuung von zwei oder mehr Personen 120 % EMN.
Ab dem 1. Februar 2026 wird in Belarus die Pflegebeihilfe für ältere Menschen über 80 Jahre oder Menschen mit einer Behinderung der Gruppe I erhöht. Gemäß der neuen Regelung beträgt die Zahlung bei der Pflege einer hilfebedürftigen Person 100 % des Existenzminimums – 496,96 belarussische Rubel (BR), gültig bis zum 30. April 2026. Bei der Pflege von zwei oder mehr hilfebedürftigen Personen beträgt die Beihilfe 120 % des Existenzminimums, also 596,35 BR. Es wird erwartet, dass die Erhöhung der Beihilfe erhebliche Auswirkungen auf Familien und Pflegeeinrichtungen im Land haben wird.
Kontext
Die belarussische Regierung überprüft regelmäßig das System der sozialen Unterstützung; 2015 wurde eine grundlegende Pflegebeihilfe für 80-Jährige und Menschen mit einer Behinderung der Gruppe I eingeführt.
Ab dem 1. Februar 2026 steigt die Pflegebeihilfe für ältere Menschen und schwerbehinderte Personen in Weißrussland bei einer betreuten Person auf 100 % des BPR (496,96 BR) und bei zwei oder mehr auf 120 % des BPR (596,35 BR).
- Kategorie: Innenpolitik
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