Erhöhung der Arbeitsrenten um 10 %
Amtlicher Erlass des Präsidenten vom 1. Februar
Der Präsident der Republik Belarus hat eine Anordnung zur Erhöhung der Arbeitsrenten im Durchschnitt um 10 % unterzeichnet. Die neuen Zahlungen treten am 1. Februar in Kraft. Die Finanzierung der Ausgaben für diesen Zweck ist im Rahmen der im Gesetz „Über den Haushalt des staatlichen außerhaushaltsrechtlichen Fonds der sozialen Bevölkerungssicherung der Republik Belarus für das Jahr 2026“ vorgesehenen Mittel sichergestellt.
Kontext
Die Erhöhung der Rentenzahlungen ist Teil der staatlichen Sozialschutzpolitik der Bevölkerung.
Ab dem 1. Februar werden die Rentenzahlungen in Belarus aufgrund einer Entscheidung des Präsidenten um 10 % erhöht; die Finanzierung ist im Rahmen des Haushalts des Sozialfonds gesichert.
- Kategorie: Innenpolitik
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