Präsident unterzeichnet Sozialversicherungsverordnungen – Innenpolitik | BelarusVC
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Präsident unterzeichnet Sozialversicherungsverordnungen

Änderungen in der Altersversorgung und sozialen Sicherung der Bevölkerung

Am 11. Dezember 2024 unterzeichnete der Präsident der Republik Belarus eine Verordnung, die Änderungen in die Regelungen zur staatlichen sozialen Versicherung und zur Rentenversorgung einführt.

Gemäß dem neuen Dokument erhalten die Organe des Sozialfonds das Recht, Forderungen eigenständig einzutreiben und dabei auf interministerielle Informationsressourcen ohne notarielle Vollstreckungsnote zurückzugreifen. Außerdem kann der Fonds Daten über Mobilfunknummern natürlicher Personen erhalten, die Beiträge zahlen, und ihnen Benachrichtigungen und Mitteilungen zusenden.

Die Verordnung enthält auch Änderungen an der Verordnung vom 16. Januar 2009 Nr. 40 „Über den Sozialschutzfonds des Ministeriums für Arbeit und sozialen Schutz“, wodurch die Befugnis des Fonds gestrichen wird, Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung aus dem Haushalt des Fonds für soziale Sicherung zu finanzieren.

Die neuen Regelungen betreffen auch diplomatische Mitarbeiter: Die Regelungen zur Zahlung obligatorischer Versicherungsbeiträge für Ehepartner wurden in der Verordnung vom 15. Mai 2008 Nr. 276 „Über einige Fragen des diplomatischen Dienstes der Republik Belarus“ präzisiert.

Außerdem wurden aus der Verordnung vom 18. Mai 2020 Nr. 171 „Über die soziale Unterstützung bestimmter Bevölkerungsgruppen“ doppelte Bestimmungen zur Rentenzuweisung entfernt, und die Terminologie wurde in der Verordnung vom 27. September 2021 Nr. 367 „Über die freiwillige Versicherung einer zusätzlichen kapitalgedeckten Rente“ geklärt.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Verfahren des Sozialschutzes zu vereinfachen und die Effizienz der Verwaltung des Rentensystems zu erhöhen.

Kontext

Zuvor wurden 2009 die Verordnung Nr. 40 und 2010 die Verordnung Nr. 169 erlassen, die den Bereich der sozialen Sicherung in Belarus regeln.

Zusammenfassung:

Der Präsident hat einen Erlass unterzeichnet, der die Regelungen zur staatlichen Sozialversicherung und Altersversorgung ändert. Die Kasse erhält neue Befugnisse, die Verfahren für Abrechnungen und Mitteilungen werden vereinfacht, und es wurden Klarstellungen in mit dem diplomatischen Dienst und der Rentenpolitik verbundenen Dokumenten vorgenommen.