Ab 1. März in Weißrussland Fangverbot für Hechte – Innenpolitik | BelarusVC
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Ab 1. März in Weißrussland Fangverbot für Hechte

Ab dem 1. März gilt in fünf Regionen Weißrusslands ein Verbot des Hechtangelns. Gemäß den neuen Regeln dürfen Angler im genannten Zeitraum in den Regionen Minsk, Gomel, Witebsk, Brest und Mogiljow keine Fangmethoden für Hechte verwenden. Ziel des Verbots ist es, den Hechtbestand zu schützen und die Fischereiressourcen des Landes zu erhalten.

Kontext

Zuvor wurden im Land zeitweise Beschränkungen beim Hechtangeln während der Laichzeit eingeführt.

Zusammenfassung:

Fangverbot für Hechte in fünf Regionen Weißrusslands ab 1. März.