Lukaschenko unterzeichnete Verordnung zur Regulierung
Am 16. Dezember 2024 unterzeichnete der Präsident der Republik Belarus, Alexander Lukaschenko, die Verordnung „Über die Regulierung der Tätigkeit von Banken“. Die Verordnung ändert die Zusammensetzung der Finanzierungsquellen für Bankausgaben zum Erwerb und zur Modernisierung von Anlagevermögen. Zu diesen Quellen gehören nun Fonds, die aus dem Gewinn gebildet werden, der den Banken nach Zahlung von Steuern, Abgaben und anderen verpflichtenden Zahlungen an den republikanischen und lokalen Haushalt verbleibt. Ausländische Kredite werden aus der Zusammensetzung der Quellen für den Erwerb von Anlagevermögen ausgeschlossen. Außerdem wird die Ordnung für die Bildung und Nutzung der Gründungsfonds festgelegt, die von der Nationalbank bestimmt wird. Die Verordnung hebt die Gültigkeit der Verordnung Nr. 271 vom 15. Mai 2008 auf.
Die Unterzeichnung des Rechtsakts war ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Finanzregulierung, um eine transparentere und stabilere Entwicklung des Bankensektors sicherzustellen.
Kontext
Die Verordnung Nr. 271 vom 15. Mai 2008 regelte die Banktätigkeit, doch in den letzten Jahren zeigten sich Verbesserungsmöglichkeiten in ihren Bestimmungen.
Der Präsident von Belarus hat einen Erlass unterzeichnet, der die Regeln für die Finanzierung bankbezogener Ausgaben für Anlagevermögen ändert und ausländische Kredite als Investitionsquellen ausschließt. Der Erlass hebt die frühere Rechtsverordnung aus dem Jahr 2008 auf.
- Kategorie: Wirtschaft
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