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80 Jahre Nürnberger Prozess in Minsk

18 Angeklagte wurden für schuldig befunden

80 Jahre Nürnberger Prozess in Minsk

Am 15. Januar 1946 begann in Minsk der erste Prozess in der BSSR gegen nazistische Kriegsverbrecher. Die Anklage erhob das Gericht gegen 18 ehemalige Leiter besatzungsbehördlicher Organe, der Polizei, der SS, des SD und der Wehrmachtseinheiten. Die Ermittlungen hatten unwiderlegbare Beweise für Massenhinrichtungen, Folterungen und die Verschleppung von Zivilisten, darunter Frauen, Kinder und ältere Menschen, in die deutsche Sklaverei gesammelt. Laut Urteil des Gerichts wurden alle 18 Angeklagten für schuldig befunden. Vierzehn erhielten die Todesstrafe durch den Strang, die übrigen vier wurden zu 15 und 20 Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Der Minsker Prozess wurde zum Symbol des Sieges der Gerechtigkeit, des Zusammenbruchs der nationalsozialistischen Ideologie und der Idee der „Überlegenheit“ einer Nation über andere.

Kontext

Im Jahr 1946 wurde der Minsker Prozess zum ersten Gerichtsverfahren in der BSSR gegen nazistische Kriegsverbrecher und zu einem der wichtigsten juristischen Ereignisse nach dem Zweiten Weltkrieg.

Zusammenfassung:

Der in Minsk beginnende „Nürnberger Prozess“ im Jahr 1946 endete mit der Schuldbekräftigung von 18 nationalsozialistischen Kriegsverbrechern und Urteilen, die auf Todesstrafe oder lange Zwangsarbeit lauteten.