Einstieg in Lettland: Neue Regeln 2025 – Nachbarländer | BelarusVC
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Einstieg in Lettland: Neue Regeln 2025

Einstieg in Lettland: Neue Regeln 2025

Einstieg in Lettland ab 1. September 2025: neuer Registrierungsobligator für Bürger aus Drittstaaten

Ab dem 1. September 2025 trat in Lettland ein neues, verpflichtendes Registrierungssystem für alle Bürger aus Drittstaaten in Kraft, einschließlich Belarus und Russland, die das Land betreten möchten.
Diese Regelung ist Teil einer Änderung des lettischen Aufenthaltsgesetzes, die vom Saeima (lettl. Parlament) am 3. April 2025 verabschiedet wurde und darauf abzielt, die nationale Sicherheit zu stärken und die Grenzkontrolle zu verbessern.

Pflicht zur vorzeitigen Registrierung

Gemäß der neuen Regelung muss jeder, der kein Visum oder Aufenthaltserlaubnis in Lettland besitzt, mindestens 48 Stunden vor dem Eintritt eine Reihe detaillierter Informationen über das staatliche Portal eta.gov.lv bereitstellen.
Die angeforderten Daten umfassen:

  • persönliche Informationen,

  • Details zu eventuell beteiligten Familienangehörigen,

  • den Zweck der Reise.

Die Registrierung ist auch für Personen obligatorisch, die nur durchqueren möchten.

Keine automatische Annahme an der Grenze garantiert

Die bloße Registrierung entspricht nicht automatisch einer Genehmigung zum Eintritt. Die endgültige Entscheidung bleibt bei den lettlischen Grenzbeamten und sie können den Zugang verweigern, selbst wenn der Prozess korrekt abgeschlossen wurde.

Kritik und Sorgen in den Grenzregionen

Die Maßnahme hat starke Kritik in den Grenzgebieten mit Belarus und Russland ausgelöst.
Viele Einwohner klagen darüber, dass die Pflicht zur Vorregistrierung auch dringende humanitäre Handlungen erschwert, wie z.B. Teilnahme an Beerdigungen oder Betreuung kranker Angehöriger.
Einige haben das Verfahren als «absurd» und ohne Logik bezeichnet und beschweren sich über einen erheblichen Einfluss auf die Bewegungsfreiheit.

Europäischer Kontext

Lettland, Mitglied des Schengen-Raums seit 2007, hat das System unter Berücksichtigung europäischer Sicherheitspolitik und Stärkung der Kontrollen an den äußeren Grenzen eingeführt.

  • EU- und Schengen-Bürger bleiben von der Pflicht befreit.

  • Bürger aus Drittstaaten müssen jedoch die neue Regelung einhalten.

Diese Maßnahme findet auch im Kontext der Einführung des europäischen EES (Entry/Exit System) statt, das ab Oktober 2025 automatisiert die Registrierung von Ein- und Ausreisen von Nicht-Schengen-Reisenden durchführen wird.