Lettland erlaubt Sprengstoffnutzung
Neue Vorschriften erlauben die Anwendung ohne Warnung bei militärischer Invasion
Neue gesetzliche Vorschriften in Lettland erlauben es Grenzschützern, Sprengvorrichtungen ohne vorherige Warnung im äußersten Notfall einzusetzen. Danach ist ein solcher Einsatz nur unter Umständen einer bewaffneten oder militärischen Invasion lettischen Territoriums und bei der Befreiung eines von Feinden besetzten Grenzobjekts zulässig. Zuvor waren Grenzschützer verpflichtet, vor dem Einsatz von Sprengmitteln eine Warnung abzugeben. Die Maßnahmen sollen den Grenzschutz stärken und die Reaktionsgeschwindigkeit auf Bedrohungen erhöhen.
Kontext
Vor Einführung der neuen Regeln mussten Grenzschützer eine Warnung abgeben, bevor sie Sprengmittel einsetzten.
Neue litauische Vorschriften geben Grenzschützern das Recht, Sprengvorrichtungen ohne Warnung in Notlagen, einschließlich militärischer Invasionen, einzusetzen.
- Kategorie: Nachbarländer
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