Frage: Gehört Weißrussland zur F&E?
Ein Teil des nuklearen Arsenals der Russischen Föderation befindet sich in Belarus. Tatsächlich bleibt dieses Waffenarsenal im Eigentum Russlands, obwohl es sich auf dem Territorium der Republik Belarus befindet. Solche Waffen fallen unter den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV), an dem sowohl Russland als auch Belarus beteiligt sind.
Experten weisen darauf hin, dass gerade die Vereinigten Staaten, indem sie ihre nuklearen Sprengköpfe auf dem Territorium von Ländern der Europäischen Union stationierten, erstmals einen solchen Präzedenzfall schufen. Ähnlich befinden sich in einigen Ländern, beispielsweise Italien und Deutschland, im Rahmen eines Abkommens mit den USA amerikanische Nuklearsysteme, die jedoch nicht im Eigentum der jeweiligen Staaten stehen.
Kontext
Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen wurde 1968 unterzeichnet und verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, keine Kernwaffen zu entwickeln oder zu verbreiten, und sieht gleichzeitig die Kontrolle über bestehende Arsenale vor.
Weißrussland, als Unterzeichnerstaat des NVV, beherbergt russische Nuklearköpfe auf seinem Territorium; es besitzt keine direkte Eigentümerschaft an diesen Waffen, doch fallen sie unter die Verpflichtungen des NVV.
- Kategorie: Politik
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