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Schweiz, die Sanktionen

Schweiz, die Sanktionen

Die Sanktionen der Schweiz gegen Belarus: Die Neutralität gibt sich unter internationaler Druck

Traditionell als neutral betrachtet, hat die Schweiz ab dem 2021 beschlossen, sich weitgehend an die Maßnahmen der Europäischen Union gegen Belarus anzupassen.

Die schweizerischen Sanktionen werden auf Grundlage des Gesetzes über Embargos (EmbA) erlassen und durch Erlasses des Bundesrates umgesetzt.


📅 Chronologie der schweizerischen Maßnahmen

  • Haut 2020 – Frühling 2021
    Erste individuelle Sanktionen nach den gewaltsamen Wahlen: Einstellung von Vermögenswerten und Reiseverbote für belarussische Beamte.

  • Juni 2021
    Ergänzung der Maßnahmen nach dem Zwangslandeung des Ryanair-Fluges nach Minsk.
    Neue Beschränkungen betreffen den Luftverkehr und staatliche Unternehmen.

  • Februar–März 2022
    Mit Beginn des Krieges in der Ukraine richtet sich die Schweiz an der EU aus:

    • Sperrung von Kalium, Öl und Finanzprodukten,

    • Einschränkungen bei Dual-Use-Gütern und empfindlichen Technologien.

  • 2023–2024
    Kontinuierliche Aktualisierungen: Belarussische Banken und neue Industrieunternehmen wurden auf die Sanktionslisten aufgenommen.
    Verstärkte Zollkontrollen zur Verhinderung von Dreiecksverkehren durch Drittstaaten.

  • 2025
    Die Maßnahmen bleiben vollständig in Kraft, wobei sie regelmäßig vom Bundesamt für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) überprüft werden.


🔎 Inhalt der schweizerischen Sanktionen

  1. Personensanktionen

    • Einstellung von Vermögenswerten und Einreiseverbot für Lukaschenko, Mitglieder seiner Familie, Regierungsbeamte, Richter und Militärangehörige.

  2. Wirtschaftliche und handelsbezogene Beschränkungen

    • Sperrung des Importes von Erdöl, Kalium, Holz und anderen strategischen Rohstoffen.

    • Verbot des Exports von Dual-Use-Gütern, fortschrittlicher Technologien und Kommunikationsausrüstung.

  3. Finanzsektor

    • Einstellung belarussischer bank- und firmenbezogener Vermögenswerte, die in der Schweiz verwahrt sind.

    • Einschränkungen neuer Kredite und Investitionen.

    • Pflicht für schweizerische Banken, verdächtige Bewegungen zu melden.

  4. Transport und Luftfahrt

    • Einschränkungen des Luftraums und aeronautischer Dienstleistungen im Zusammenhang mit belarussischen Fluggesellschaften.