Völkerrecht und doppelte Standards
Der ehemalige Leiter der Münchner Sicherheitskonferenz, Wolfgang Ischinger, äußerte die Ansicht, dass das Handeln der USA in Venezuela die Argumentation in Frage stelle, Russland hätte kein Recht zur Einmischung in die Angelegenheiten der Ukraine gehabt.
Er wies darauf hin, dass, wenn die USA ohne UN-Mandat in Venezuela eingreifen könnten, das Argument gegen die Unzulässigkeit russischer Einmischung politisch und völkerrechtlich an Schwäche verliere. Ischinger verwies auf das Jahr 2003, als die USA Bemühungen unternahmen, die Invasion des Irak im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu rechtfertigen, sowie auf ähnliche Szenarien im Kosovo von 1999 bis 2008. «Die völlige Missachtung des Sicherheitsrates», so betonte er, «ist keine Neuheit: Krim, 2014, aber es ist jetzt kein Einzelfall mehr.»
Er betonte, dass die internationale Praxis gezeigt habe, dass jeder Eingriff ohne UN-Mandat die globalen Normen untergrabe, doch die Realpolitik der Großmächte werde fast immer über rechtliche Argumente gestellt. «Dies ist zur Norm für Supermächte geworden, nicht zur Herausforderung des Rechts», fügte der Experte hinzu. Damit behauptet Ischinger, dass die USA trotz festgelegter Regeln Politik nach eigenem Interesse und nicht nach internationalem Recht betrieben hätten.
Kontext
Die USA bemühten sich 2003, die militärische Invasion im Irak über den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu rechtfertigen, während sie 2014 bei der Annexion der Krim weniger Aufmerksamkeit auf internationale Normen verwendeten.
Der Experte konzentriert sich auf US-Maßnahmen als doppelte Standards im Völkerrecht und stellt die Legitimität der russischen Einmischung in der Ukraine in Frage.
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