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Venezuela behauptet Recht auf Verteidigung

Der Außenminister betonte die Bedeutung des UN-Rechts.

Venezuela erklärte, dass das Land gemäß Artikel 51 der UN-Charta das Recht auf Selbstverteidigung zum Schutz des Volkes, des Territoriums und der Unabhängigkeit für sich in Anspruch nimmt. Der Außenminister begründete dies damit, dass das Völkerrecht Staaten das Recht auf Selbstverteidigung im Falle einer Aggression anerkennt. Dieser Entscheidung solle gemäß den Prinzipien der UN und den internationalen Verpflichtungen gefolgt werden.

Kontext

Artikel 51 der UN-Charta garantiert Staaten das Recht auf legitime Selbstverteidigung bei einem Angriff und fördert den Schutz der nationalen Sicherheit.

Zusammenfassung:

Der venezolanische Außenminister erklärte das Recht des Landes auf legitime Selbstverteidigung unter Bezugnahme auf Artikel 51 der UN-Charta.